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Kant. Abstimmungen

Abstimmungen

Kantonale Abstimmung vom 7. März 2010

Gesetz vom 12. Februar 2009 über den Beitritt des Kantons Freiburg zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen SchuleFreiburg ist der einzige Westschweizer Kanton, der über das HarmoS-Konkordat abstimmt. Die Abstimmung erfolgt, weil es zu einem Referendum gekommen ist, das auf demokratische Weise zustande gekommen ist. Es ist im Interesse des Kantons Freiburg, das Konkordat anzunehmen, denn Freiburg sollte nicht zu einer Enklave innerhalb der Westschweiz werden. Die Isolation würde ein Widerspruch bedeuten, weil ja Freiburg seit dem 1. August 2009 das Westschweizer Konkordat anwendet, das alle HarmoS-Grundsätze enthält.Würden die Freiburgerinnen und Freiburger HarmoS verwerfen, so würde das die Einführung des zweiten Kindergartenjahres, das der Grosse Rat im September 2008 gutgeheissen hat, keineswegs in Frage stellen, denn der Grosse Rat hat dieses Gesetz bereits im Herbst 2008 gutgeheissen. Dagegen wurde das Referendum nicht ergriffen.

Die SP Sense fast einstimmig die
JA-Parole.


Gesetz vom 16. November 2009 über den interkommunalen Finanzausgleich
Der neue interkommunale Finanzausgleich verzichtet auf die Finanzkraftzuschläge der kantonalen Subventionen an die Gemeinden und auf jegliche Abstufung der Gemeindebeiträge an kantonale Ausgaben gemäss dem Finanzkraftindex der Gemeinden oder ihrer Klassifikation.
Die Unterschiede im Finanzbedarf der einzelnen Gemeinden werden aufgrund von repräsentativen Kriterien festgelegt, für die jährliche Statistiken pro Gemeinde verfügbar sind. Es sind dies folgende Kriterien: Bevölkerungsdichte, berechnet aus der Fläche des Gemeindegebiets in km2 und der Bevölkerungszahl; Beschäftigungsgrad, berechnet aus der Anzahl der Vollzeitbeschäftigten auf dem Gemeindegebiet im Verhältnis zur Bevölkerungszahl; Bevölkerungswachstum in einer Zeitspanne von 10 Jahren, berechnet als Verhältnis zwischen der Wachstumsrate der Gemeinde und der Wachstumsrate des Kantons; das Bevölkerungswachstum wird zur Hälfte berücksichtigt; Anzahl der in der Gemeinde wohnhaften Personen im Alter von 80 oder mehr Jahren im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde; Anzahl der in der Gemeinde wohnhaften Kinder im schulpflichtigen Alter im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde.
Nicht berücksichtigt sind – und da waren die Berggemeinden nicht begeistert – die Bergweideflächen, im Gegensatz zu den Gewässern, also auch Seen. Aber auch die Sozialhilfeausgaben sind nicht dabei. Trotz Verständnis für die Anliegen dieser Gemeinden fasst die SP Sense einstimmig die JA-Parole.

Die SP Sense fast einstimmig die
JA-Parole.


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Sonntag, 7. März 2010

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